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Entschädigungsleistungen

Entschädigungsleistungen

Zuständig für Landkreis Hildesheim ohne Stadt Hildesheim

Sie benötigen folgende Unterlagen für diese Entschädigungsleistung:

Erstbeantragung der Kapitalentschädigung nach dem StrRehaG
als üG       Antragsformular, Meldebescheinigung, Bescheinigung nach § 10 (4) HHG
als Erbe    wie vor, Erbschein bzw. Testament

Hinterbliebene können Kapitalentschädigung beanspruchen, wenn der ehemalige politische Häftling selbst einen Antrag auf Rehabilitierung bzw. auf Anerkennung als ehemaliger politischer Häftling gestellt hat.
Die Kapitalentschädigung ist nicht vererblich, wenn der unmittelbar Betroffene vor dem 18. 09. 1990 Verstorben ist.

Aufstockung der bereits ausgezahlten Kapitalentschädigung aufgrund Gesetzesänderung zum 01.01.2000
als üG       Formloser Antrags, Meldebescheinigung, Bescheinigung nach § 10 (4) HHG, Fotokopie des Bescheides Kapitalentschädigung nach dem StrRehaG
als Erbe    wie vor, Erbschein bzw. Testament beifügen

 

Entschädigungsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz)

Zuständig für Landkreis Hildesheim und Stadt Hildesheim

Sie benötigen folgende Unterlagen für diese Entschädigungsleistung:

Formantrag, Meldebescheinigung, Nachweis sämtlicher monatlichen Einkünfte, Mietvertrag, aktuelle Mietbescheinigung, Bescheinigung nach § 10 (4) HHG, Rehabilitationsbescheinigung nach § 17 i.V.m. § 22 des BerRehaG.

(Antragsformulare sind in der Entschädigungsleistungs-Stelle erhältlich)