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Feuerwehr - Beförderungen

Beförderung von Feuerwehrmitgliedern

Gemäß der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung -FwVO) werden die Dienstgrade und Funktionen der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren entsprechend der Anlage 2 zu dieser Verordnung verliehen. Die Dienstgrade für die Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Kreisfeuerwehr werden vom Landkreis verliehen. Eine Zustimmung des Kreisbrandmeisters ist nicht mehr erforderlich.