Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis

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Teaser

Für das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt, ebenso für die Nutzung eines gefährlichen Hundes für die Zucht.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Frist

  • 3 Monat(e)
    • zur Vorlage der notwendigen Unterlagen