Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Teaser
Für das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt, ebenso für die Nutzung eines gefährlichen Hundes für die Zucht.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Frist
- 3 Monat(e)
- zur Vorlage der notwendigen Unterlagen