Kfz: Wildunfall
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Teaser
Liegt verunfalltes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der
Fahrbahn, ist die Unfallstelle möglichst durch ein Warndreieck und/oder
Warnblinklicht abzu
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
nicht angegeben