Schlachtung: Durchführung - amtliche Schlachttieruntersuchung
Formulare
nicht angegeben
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Teaser
Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist,
müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen.
Dies betrif
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben