Tierkörper und tierische Nebenprodukte: Beseitigung

Ihr Wohnort

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Im öffentlichen Verkehrsraum ist der Straßenbaulastträger zuständig. Wenn die Tiere einen Besitzer haben, sind diese in der Pflicht. Verstirbt das Tier auf einem Privatgrundstück und ist kein Besitzer feststellbar, ist der Grundstückseigentümer zuständig.«

Teaser

Tote Haustiere und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie z. B.

Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen

ordnungsgemäß entsorgt werd

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben