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Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte

Tierseuchen bei der zuständigen Stelle anzuzeigen. Anzeigepflichtig ist jedoch

nicht nur der

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

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Bearbeitungsdauer

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Rechtsbehelf

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

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