Untersuchungsergebnisse über Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in oder auf Lebensmitteln: Übermittlung

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Lebensmittelunternehmer sind nach § 44a Abs. 3 des Lebensmittel-,

Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) i.V. m. der Verordnung

zu Mitteilungs- und Über

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben