Untersuchungsergebnisse über Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in oder auf Lebensmitteln: Übermittlung
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Teaser
Lebensmittelunternehmer sind nach § 44a Abs. 3 des Lebensmittel-,
Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) i.V. m. der Verordnung
zu Mitteilungs- und Über
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben