Weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes benennen

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Betreiber einer Schlachterei müssen der zuständigen Behörde einen Verantwortlichen oder eine Verantwortliche nennen, der Anweisungen erteilen darf und auf die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes achtet 

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben