Zulassung von Brütereien, Zucht- und Nutzgeflügelhaltungen für den Handel mit anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Veterinärämtern der Landkreise, der Region Hannover und der kreisfreien Städte sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben