Sauberes Wasser – gesunde Grundlage für alle

Ziel der Trinkwasserhygiene ist der Schutz der menschlichen Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben.

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Um eine einwandfreie mikrobiologische und chemische Qualität am Zapfhahn des Verbrauchers sicherstellen zu können, bedarf es entsprechender Kontrollen von der Wasserversorgungsanlage bis hin zur Trinkwasserinstallation im Gebäude. Die Trinkwasserverordnung beschreibt sehr genau die Betreiberpflichten, denen z. B. Wasserversorger, Hausbrunnennutzer oder Hauseigentümer nachkommen müssen. Weitere Informationen zum Trinkwasser aus der Leitung finden Sie unter dem Ratgeber Trinkwasser aus dem Hahn.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für alle Bereiche der Trinkwasserüberwachung liegt beim Gesundheitsamt Landkreis Hildesheim (s. Kontakt). 

Was sollte ich wissen?

Betreiber von gewerblich genutzten Gebäudewasserversorgungsanlagen zur Trinkwassererwärmung (zum Beispiel in vermieteten Gebäuden) müssen das Warmwasser mindestens alle 3 Jahre auf Legionellen untersuchen lassen und haben bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes entsprechende Anzeige- und Handlungspflichten (§ 51 TrinkwV).

Weitere Informationen finden Sie in den Empfehlungen des Umweltbundesamtes zu systemischen Untersuchungen von Trinkwasser. 

Betreiber von Eigenwasserversorgungsanlagen haben das Wasser jährlich durch ein zugelassenes Labor mikrobiologisch und auf chemische Parameter untersuchen zu lassen. Weitere nützliche Informationen finden Sie in der Broschüre Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen.

Beprobungen und Untersuchungen von Trinkwasser dürfen nur durch zugelassene Untersuchungsstellen erfolgen. Auf der Seite des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts finden Sie den Download für die aktuelle Landesliste für Trinkwasseruntersuchungsstellen

Dem Trinkwasser dürfen nur zugelassene Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsmittel zugesetzt werden, die in der Liste nach § 20 TrinkwV genannt sind. Die Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren findet sich beim Umweltbundesamt.