Pflege im Blick: Die Heimaufsicht sorgt für Transparenz und Schutz
Damit Pflegeeinrichtungen ein sicheres Zuhause bleiben, führt die Heimaufsicht Prüfungen durch, unterstützt Bewohnerinnen und Bewohner und Angehörige und greift ein, wenn Mängel bestehen.
Die Heimaufsicht erfüllt den durch das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen und angrenzender Rechtsverordnungen übertragenen ordnungsbehördlichen Schutzauftrag. Sie gewährleistet die Würde, die Interessen und Bedürfnisse, aber auch die Pflege- und Wohnqualität sowie die Verpflegung und soziale Betreuung von Bewohnenden stationärer Pflegeeinrichtungen.
Dabei steht die Beratung von Bewohnenden, deren Angehörigen, den Heim- und Pflegedienstleitungen und den Heimbeiräten und Heimfürsprecher/innen im Vordergrund. Es können aber auch Anordnungen gegen Betreibende von stationären Pflegeeinrichtungen erlassen werden.
Die Mitarbeitenden der Heimaufsicht führen Routine-, Nach-, Anlass- und Nachtprüfungen in den betreffenden Einrichtungen vor Ort durch.
Haben Sie Beschwerden, Hinweise oder Mängel, die trotz Rücksprache mit Vertretern der Pflegeeinrichtung (Heimleitung, Pflegedienstleitung) nicht behoben wurden? In diesem Fall können Sie sich an die Heimaufsicht wenden. Hinweise und Beschwerden nimmt die Heimaufsicht auch anonym entgegen und geht diesen nach. Die Identität von Beschwerdeführenden wird nicht offenbart, wenn dies gewünscht wird.