Prostitutiertengewerbe
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchte, muss dafür eine behördliche Erlaubnis einholen. Die Erlaubnis stellt sicher, dass gewerbliche sexuelle Dienstleistungen rechtskonform angeboten und die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er oder sie
- eine Prostitutionsstätte betreibt,
- ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
- eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
- eine Prostitutionsvermittlung betreibt.
Anmeldung der Prostitutionstätigkeit
Bevor Sie im Landkreis Hildesheim als Prostituierte oder Prostituierte arbeiten, müssen Sie sich beim Ordnungsamt des Landkreises anmelden.
Beratungsgespräch
Die Anmeldung erfolgt in einem persönlichen Beratungsgespräch, in dem Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Dabei erhalten Sie die folgenden Informationen zu Ihrer Tätigkeit:
Rechtliche Grundlagen
- Anmeldepflicht, Gültigkeit der Bescheinigung und Meldepflichten
Arbeits- und Gewerberecht
- Möglichkeiten der Selbstständigkeit und Reglungen für Arbeitsorte
Soziale Unterstützungsangebote
- Beratungsstellen, Hilfsangebote und Schutzmaßnahmen
Steuerliche Hinweise
- Steuerpflicht und Anmeldung beim Finanzamt
Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Dies ist telefonisch oder per E-Mail möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder Passersatz
- Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung (Link zur Seite von Amt 409)
- 2 Passbilder
- 15,- € (Gebühren)
Drittstaatsangehörige benötigen einen gültigen Aufenthaltstitel mit einer Arbeitserlaubnis.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit (18 Jahre)
- Zuverlässigkeit
Sie sprechen kein Deutsch?
Auf Wunsch kann ein Dolmetscher hinzugezogen werden.
Gebühren & Auslagen
Die Gebühren und Auslagen richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO), Kostentarif Nr. 70.
Rechtsgrundlagen
- § 3 und 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Die gesundheitlichen Beratung bietet Ihnen ein ein individuelles und vertrauliches Gespräch zu wichtigen Gesundheitsthemen der Sexarbeit: