Versammlungen planen und anzeigen

Versammlungen unter freiem Himmel müssen rechtzeitig bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. 

Wenn Sie eine Versammlung unter freiem Himmel durchführen möchten, müssen Sie dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe anzeigen.

Eine Versammlung ist eine ortsfeste oder sich fortbewegende Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.

Bitte nutzen Sie das Anzeigeformular (siehe Dokumente).

Rechtsgrundlagen

  • § 5 Niedersächsisches Versammlungsgesetz (NVersG)