Bewachungsgewerbe

Wer fremdes Leben oder Eigentum gewerblich schützen möchte, benötigt eine behördliche Erlaubnis. Zu den Tätigkeiten zählen Gebäudebewachung, Personenschutz, Geld- und Werttransporte sowie Veranstaltungsdienste.

Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen möchten (Bewachungsgewerbe), benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Bewachung kann unter anderem die folgenden Tätigkeiten umfassen:

  • Gebäudebewachung
  • Veranstaltungsdienst
  • Fluggastkontrolle
  • Geld- und Werttransport
  • Personenschutz

Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Zuverlässigkeit
  • Geordnete Vermögensverhältnisse
  • Nachweis der Sachkunde (IHK)
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung

Gebühren & Auslagen

Die Gebühren und Auslagen richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO), Kostentarif Nr. 40.

Rechtsgrundlagen

  • § 34a Gewerbeordnung (GewO)