Bewachungsgewerbe
Wer fremdes Leben oder Eigentum gewerblich schützen möchte, benötigt eine behördliche Erlaubnis. Zu den Tätigkeiten zählen Gebäudebewachung, Personenschutz, Geld- und Werttransporte sowie Veranstaltungsdienste.
Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen möchten (Bewachungsgewerbe), benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Bewachung kann unter anderem die folgenden Tätigkeiten umfassen:
- Gebäudebewachung
- Veranstaltungsdienst
- Fluggastkontrolle
- Geld- und Werttransport
- Personenschutz
Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Zuverlässigkeit
- Geordnete Vermögensverhältnisse
- Nachweis der Sachkunde (IHK)
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung
Gebühren & Auslagen
Die Gebühren und Auslagen richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO), Kostentarif Nr. 40.
Rechtsgrundlagen
- § 34a Gewerbeordnung (GewO)