Nachweis der Eignung für Sprengstofflehrgänge
Wer an einem Lehrgang zur Erlangung der sprengstoffrechtlichen Fachkunde teilnehmen möchte, benötigt zuvor eine behördliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Um an einem Lehrgang teilnehmen zu können, der Ihnen die sprengstoffrechtliche Fachkunde vermittelt, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Damit Ihnen die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- Zuverlässigkeit & Eignung
Gebühren & Auslagen
Die Gebühren und Auslagen richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO), Kostentarif Nr. 29.
Rechtsgrundlagen
- § 34 Erste Sprengstoffverordnung (1. SprengV)