Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
Waffen und Munition müssen so aufbewahrt werden, dass kein unbefugter Zugriff möglich ist. Dafür gelten strenge gesetzliche Vorgaben.
Wenn Sie Waffen oder Munition besitzen, haben Sie die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
Einzelheiten können Sie den Merkblättern entnehmen (siehe Dokumente).
Die Aufbewahrung von privaten Waffen (keine Vereins-Waffen) in einem Schützenhaus oder einer Schießstätte ist grundsätzlich nicht zulässig.
Mehr als drei Vereins-Waffen dürfen nur dann in einem Schützenhaus oder einer Schießstätte aufbewahrt werden, wenn ein von der Waffenbehörde genehmigtes Aufbewahrungskonzept vorliegt.
Rechtsgrundlagen
- § 36 Waffengesetz (WaffG)
- § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)