Kleiner Waffenschein: Voraussetzungen und Geltungsbereich
Wer Waffen mit PTB-Prüfzeichen in der Öffentlichkeit führen möchte, benötigt einen Kleinen Waffenschein. Dieser berechtigt nicht zum Schießen.
Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Prüfzeichen PTB (im Folgenden Waffe genannt) führen möchten, benötigten Sie einen Kleinen Waffenschein. Führen ist das Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums (z. B. eigenes Grundstück) oder einer Schießstätte.
Prüfzeichen:
Der Kleine Waffenschein berechtigt nicht dazu, außerhalb von Schießstätten, der Wohnung, der Geschäftsräume und des befriedeten Besitztums mit der Waffe zu schießen, auch nicht zu Silvester.
Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Zuverlässigkeit & Eignung
Gebühren & Auslagen
Die Gebühren und Auslagen richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO), Kostentarif Nr. 109.
Rechtsgrundlagen
- §§ 4, 10 Waffengesetz (WaffG)