Mit WBK zum legalen Waffenbesitz
Eine Waffenbesitzkarte ist zwingend notwendig, um bestimmte Waffen oder Waffenteile erwerben und besitzen zu dürfen. Sie dient als zentrale Erlaubnis im Waffenrecht.
Wenn Sie erlaubnispflichtige Waffen/Waffenteile erwerben und besitzen möchten, benötigen Sie in der Regel eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder die Eintragung in eine bereits vorhandene WBK. Dies berechtigt Sie, die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragenen Waffen/Waffenteile auszuüben, diese innerhalb Ihres befriedeten Besitztums zu führen oder sie zu transportieren, bspw. zum Schießstand, zur Reparatur oder in das Jagdrevier. Es gibt drei Arten von Waffenbesitzkarten:
1. Grüne WBK (insbesondere Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen)
Die Grüne WBK bzw. die dortige Eintragung berechtigt Sie grundsätzlich zum Erwerb und Besitz von Waffen/Waffenteilen, insbesondere für jagdliche oder sportliche Zwecke.
Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vollendung des 18. Lebensjahres (Jägerinnen/Jäger)
- Grundsätzlich Vollendung des 25. Lebensjahres (Sportschützinnen/Sportschützen), Ausnahmen möglich
- Zuverlässigkeit & Eignung
- Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde
- Nachweis des Bedürfnisses (gültiger Jagdschein/Bescheinigung des Schießsportverbandes)
2. Gelbe WBK (Sportschütz*innen)
Die Gelbe WBK bzw. die dortige Eintragung berechtigt Sie zum Erwerb und Besitz von Einzelladerlangwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen).
Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Grundsätzlich Vollendung des 25. Lebensjahres (Sportschützinnen/Sportschützen), Ausnahmen möglich
- Zuverlässigkeit & Eignung
- Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde
- Nachweis des Bedürfnisses (Bescheinigung des Schießsportverbandes)
3. Rote WBK (Sammlerinnen/Sammler und Sachverständige)
Eine Rote WBK bzw. die dortige Eintragung berechtigt Sie grundsätzlich zum Erwerb und Besitz von Waffen/Waffenteilen für Sammlungs- oder Sachverständigen-Zwecke.
Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vollendung des 25. Lebensjahres
- Zuverlässigkeit & Eignung
- Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde
- Glaubhaftmachung des Bedürfnisses
Gebühren & Auslagen
Die Gebühren und Auslagen richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO), Kostentarif Nr. 109.
Rechtsgrundlagen
- §§ 4, 10, 13, 14, 16 - 20 Waffengesetz (WaffG)