Allgemeine Ordnungswidrigkeiten

Die allgemeinen Ordnungswidrigkeiten umfassen jene , die nicht im Verkehrsbereich liegen, wie Verstöße gegen verschiedene Gesetze (z.B. Tierschutz, Naturschutz, Nds. Bauordnung, Denkmalschutz, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, etc.).

Die Aufgaben umfassen die Ermittlung des Sachverhalts, die Überprüfung der Voraussetzungen für die Tatbestände, die Einstellung von Verfahren sowie die Ausstellung von Verwarnungen oder Bußgeldbescheiden. Zudem wird die Bußgeldhöhe nach eigenen Kriterien ermittelt und bei Verdacht auf Straftaten erfolgt eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft.

Wegen der Vielzahl der denkbaren Gesetzesverstöße existiert hierfür kein bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog. Vielmehr wird in den Gesetzen ein Bußgeldrahmen vorgegeben, innerhalb dessen das Bußgeld individuell festzusetzen ist, wobei unter anderem die Schwere und die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, die vorsätzliche Begehung oder der wirtschaftliche Vorteil zu berücksichtigen sind.