(Nutz)Tierhaltung

Registrierung Ihrer Tierhaltung

Wer Nutztiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Esel, Geflügel inkl. Tauben, Bienen, Alpakas/ Lamas und Fische in Aquakulturbetrieben und Angelteichen) hält, hat die Tierhaltung anzuzeigen. Das gilt auch für Hobbyhaltungen. Es fällt eine Gebühr in Höhe von 20,00 € an.

Änderungen zu Ihrer Tierhaltung (z. B. Ortswechsel oder Haltung einer weiteren Tierart) sind umgehend anzuzeigen.

Die Tierhaltung ist außerdem bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse anzuzeigen. Zu Beginn eines jeden Jahres ist die aktuelle Tierzahl an die Tierseuchenkasse zu melden. 

Kennzeichnung

Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine sind im Ursprungsbestand vom Tierhalter bei Rindern innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt, bei Schafen innerhalb von 9 Monaten, jedoch spätestens vor Verlassen des Betriebes, bei Ferkeln nach dem Absetzen mit zwei identischen Ohrmarken dauerhaft zu kennzeichnen. Die Ohrmarken sind über die VIT Verden w.V. zu bestellen. Bei Verlust einer oder beider Ohrmarken muss das Tier unverzüglich nachgekennzeichnet werden. Schweine, die zur Schlachtung verbracht werden, müssen nicht mit Ohrmarken, jedoch mit einem Schlagstempel nachgekennzeichnet werden.

Bestandsregister

Für die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen ist ein Bestandsregister zu führen. Im Bestandsregister sind Name, Anschrift und Registriernummer des Betriebes und die Nutzungsart anzugeben. Geburten, Zu- und Abgänge sind zu vermerken.

Wer Rinder in seinen Bestand übernimmt oder abgibt, hat dies innerhalb von 7 Tagen bei der VIT zu melden. Gleiches gilt für Geburten. Die Meldung kann per Meldekarte oder online bei der zentralen Datenbank HI-Tier angezeigt werden. Der Zugang erfolgt mit der Registriernummer und einer PIN, die ebenfalls von der VIT erteilt wird. Das Register in der HIT Datenbank kann das Bestandsregister bei Rindern ersetzten, wenn alle Meldungen korrekt durchgeführt werden und auf die Daten jederzeit zugegriffen werden kann.

Zusätzlich zu Ihrem Bestandsregister müssen Halter von Schweinen, Schafen und Ziegen in der Datenbank HI-Tier zu Beginn eines jeden Jahres eine Stichtagsmeldung zur jeweiligen Tierart vornehmen.

Seit dem 01.08.2023 sind jegliche Tierbewegungen (Zu- und Abgang) in der Datenbank HI-Tier innerhalb von 7 Tagen zu melden.

Untersuchungspflichten

Rinder müssen einmalig auf BVD/ MD und regelmäßig auf BHV1, Brucellose, Leukose und Paratuberkulose untersucht werden. Weiterführende Informationen finden Sie über die Tierseucheninfo des Landes Niedersachsen.

Impfpflicht

Für Hühner und Truthühner besteht für die Newcastle-Krankheit (ND) ein Impfgebot. Die Impfung muss basierend auf den Angaben des Impfstoffherstellers wiederholt werden, so dass zu jeder Zeit im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität der Tiere gegen die Newcastle-Krankheit gewährleistet ist.

Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Prävention von Newcastle Disease.

Verreisen mit Heimtier

Wenn Sie ihren Hund, ihre Katze oder ihr Frettchen mit in den Urlaub außerhalb der EU nehmen, benötigen Sie für die Wiedereinreise den Nachweis über eine gültige Tollwutimpfung. Je nach Drittland sind zudem eine Überprüfung des Tollwut Antikörpertiters Voraussetzung für die Wiedereinreise in die EU. Es ist empfehlenswert die Untersuchung vor Antritt der Reise durchzuführen.  Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrem Haustierarzt wieviel Zeit einzuplanen ist. Die Untersuchung muss nur einmalig durchgeführt werden, sofern die folgenden Tollwutimpfungen fristgerecht erfolgen.

Drittländer haben unterschiedliche Anforderungen an die Einreise mit Heimtieren. Bitte informieren Sie sich vorab z.B. bei der Botschaft des entsprechenden Reiselandes über die einschlägigen Bestimmungen oder beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig.

Bitte reichen Sie eine Kopie ihres Heimtierausweises und ggf. den Nachweis über den Antikörpertiter an veterinaeramt@landkreishildesheim.de. Im Anschluss wird ein Termin zur Untersuchung des Tieres im Veterinäramt mit Ihnen vereinbart.

Export von Tieren in Drittstaaten

Für die Ausreise benötigen Sie eine Gesundheitsbescheinigung, die das Tier auf der Reise begleitet. Bitte sprechen Sie frühzeitig einen Termin mit uns ab und senden uns den vollständig ausgefüllten Bogen zur Anmeldung für die Verbringung von Tieren an veterinaeramt@landkreishildesheim.de.

Es erfolgt eine Untersuchung des Tieres vor Ort. Diese Kontrolle ist kostenpflichtig.

Veranstaltungen mit Tieren

Veranstaltungen mit Tieren sind vorab Anzuzeigen und ggf. zu genehmigen. Bei regionalen Veranstaltungen reichen Sie bitte den vollständig ausgefüllten Anzeigenvordruck ein. Bei überregionalen Veranstaltungen liegt die Zuständigkeit beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Tierkörperbeseitigung

Die Aufgabe nimmt im Gebiet des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/ Hannover die Firma Rendac Icker GmbH & Co. KG war.

Postanschrift: Engterstr. 101, 49191 Belm/ Icker

Internetauftritt: www.rendac.de

Bei Fragen zur Abholung wenden Sie sich bitte an die 0800-779 3333 (bitte halten Sie Ihre Registriernummer bereit).

Für die Kremierung von Pferden kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Um die Abwicklung kümmert sich das von Ihnen beauftragte Unternehmen.