Rechtliche Betreuung – Verantwortung übernehmen, Menschlichkeit zeigen

Manchmal können Menschen aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln. In solchen Fällen kann eine rechtliche Betreuung durch engagierte Ehrenamtliche eine wertvolle Unterstützung sein.

Als rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer unterstützen Sie eine Person individuell – z. B. bei Geld- und Behördenangelegenheiten, der Gesundheitssorge oder der Aufenthaltsbestimmung. Dabei bleibt der betreute Mensch in seiner eigenen Wohnung, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung. Der regelmäßige persönliche Kontakt ist zentral und oft das, was für die Betreuten am meisten zählt.

Ihr Engagement zählt

Sie können sich vorstellen, Verantwortung zu übernehmen und rund 8 Stunden im Monat Zeit zu investieren, um einem Menschen im Alltag beizustehen?
Dann werden Sie ehrenamtliche Betreuerin oder ehrenamtlicher Betreuer!

Voraussetzungen sind vor allem Einfühlungsvermögen, Zuverlässigkeit und Freude am Kontakt mit Menschen. Fachliche Kenntnisse sind nicht erforderlich – diese werden in Einführungsseminaren vermittelt.

Unterstützung und Begleitung

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer werden durch die Betreuungsstelle des Landkreises Hildesheim begleitet und beraten.
Zudem finden regelmäßig Einführungstage, Erfahrungsaustausche und Betreuertreffen statt.

Für Ihren Einsatz erhalten Sie eine Aufwandspauschale (aktuell 399 Euro pro Jahr und Betreuungsfall) oder können sich Ihre tatsächlichen Auslagen erstatten lassen.

So werden Sie Betreuerin oder Betreuer

  1. Kontakt aufnehmen: Wenden Sie sich an die Betreuungsstelle des Landkreises.

  2. Kennenlernen: In einem persönlichen Gespräch werden Ihre Wünsche und Vorstellungen besprochen.

  3. Vermittlung: Sobald eine passende Person gefunden ist, lernen Sie sich gegenseitig kennen.

  4. Bestellung: Nach Zustimmung beider Seiten bestellt das Amtsgericht Sie offiziell als rechtliche Betreuerin oder rechtlichen Betreuer.

Beispiel aus der Praxis

Annette M., 83 Jahre, lebt in einem Altenheim und ist leicht dement. Ihre ehrenamtliche Betreuerin kümmert sich um die Finanzen, überweist Heimkosten und hilft beim Taschengeld. Gleichzeitig ist sie Gesprächspartnerin und vertraute Bezugsperson.

Rainer G., 20 Jahre, wohnt in einer Wohngruppe für Menschen mit Behinderung. Sein Betreuer unterstützt ihn bei finanziellen Entscheidungen, achtet auf Verträge und begleitet ihn zu wichtigen Terminen – aber auch zum Eisessen oder zum Geburtstag.

Jeder Fall ist anders – und genau das macht die Aufgabe so menschlich und erfüllend.