Gut vorgesorgt – rechtliche Betreuung und Vollmachten im Überblick

Manchmal braucht es Unterstützung, um wichtige Entscheidungen im Alltag oder bei Behörden zu treffen. Wir informieren Sie, wie rechtliche Betreuung funktioniert, welche Aufgaben eine Vorsorgevollmacht übernimmt und wo Sie Hilfe bekommen.

Die Betreuungsstelle des Landkreises Hildesheim ist die örtlich zuständige Betreuungsbehörde für die Stadt und den Landkreis Hildesheim. Bei uns erhalten Sie Unterstützung, Beratung und Informationen zu den Themen rechtliche Betreuung und Vorsorge. Wir unterstützen die Amtsgerichte (Hildesheim, Alfeld und Elze) bei der Sachverhaltsermittlung im Rahmen eines Betreuungsverfahrens, erstellen einen Bericht und suchen geeignete Betreuer*innen. Daneben ist die Gewinnung von einer ausreichenden Zahl von ehrenamtlichen und freiberuflichen Betreuer*innen, sowie deren regelmäßige Information, Beratung und Unterstützung eine zentrale Aufgabe.

Unter den Punkten rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Netzwerk- und Querschnittsarbeit werden wichtige Fragen zu den einzelnen Themen beantwortet. Ihre Ansprechpersonen sowie Formulare zur Anregung bzw. zum Antrag einer Betreuung,  Vorsorgevollmachten, Informationsbroschüren finden Sie in den Dokumenten und externen Links.

Rechtliche Betreuung

Hier werden wichtige Fragen zur rechtlichen Betreuung beantwortet. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt auf (s. Ansprechpersonen).

Wo ist das Betreuungsrecht geregelt?

Das Betreuungsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, genauer gesagt in den §§ 1814 bis 1881 BGB. 

Was bedeutet der Begriff „rechtliche Betreuung“?

Eine rechtliche Betreuung für einen erwachsenen Menschen bedeutet nicht: waschen, putzen, einkaufen, sondern die rechtliche Vertretung bei der Regelung von persönlichen Angelegenheiten, z.B. Girokonto verwalten, Anträge bei Behörde stellen, Gespräche mit den behandelnden Ärzten führen, Einwilligungen in Heilbehandlungen usw. Die rechtliche Betreuung können Angehörige, Bekannte, sozial engagierte Personen oder Berufsbetreuer*innen übernehmen.

Sie möchten selbst als Betreuer bzw. Betreuerin tätig werden? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf (s. Ansprechpersonen).

Wie kommt es zu einer Einrichtung einer rechtlichen Betreuung?

  1. die betroffene Person beantragt selbst eine Betreuung oder jemand aus dem Umfeld regt eine Betreuung beim zuständigen Amtsgericht an (s. Downloads: Antrag einer Betreuung und Anregung einer Betreuung)
  2. das Amtsgericht (Abteilung Betreuungsgericht) beginnt mit der Prüfung der Voraussetzungen zur Einrichtung einer Betreuung nach §1814 BGB
  3. Beauftragung der Betreuungsstelle mit dem Sozialbericht und Beauftragung ärztliches Gutachten und Durchführung einer persönlichen Anhörung durch den Richter bzw. die Richterin und ggf. Verfahrenspflegschaft
  4. sobald die Sachverhaltsermittlung abgeschlossen ist, erfolgt ein betreuungsgerichtlicher Beschluss; das bedeutet, dass über die Einrichtung einer Betreuung entschieden wird

Welche Aufgaben übernimmt die Betreuungsstelle?

Die Aufgaben der Betreuungsstelle sind gemäß §§5-13 Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) geregelt.

  • Beratung vor Betreuungsanregung und im Betreuungsverfahren
  • Beratung von Betreuenden, Bevollmächtigten und betreuten Personen
  • Vermittlung anderer Hilfen
  • Information über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügung und rechtliche Betreuung
  • Unterstützung des Betreuungsgerichts bei der Sachverhaltsermittlung
  • Vorschlag von geeigneten Betreuenden
  • Beglaubigung von Vorsorgevollmachten
  • Netzwerkarbeit und Querschnittsarbeit

Vorsorgevollmacht

Hier werden wichtige Fragen zur Vorsorgevollmacht beantwortet. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf (s. Ansprechpersonen).

Was bedeutet der Begriff „Vorsorgevollmacht“?

Die betroffene Person kann eine Vertrauensperson auswählen, der sie eine Vorsorgevollmacht erteilt. Eine Vorsorgevollmacht ist eine privatrechtliche Rechtsvorsorge. Eine Vorsorgevollmacht ist einer rechtlichen Betreuung vorrangig, das bedeutet, wenn eine umfängliche Vorsorgevollmacht vorhanden ist, ist keine rechtliche Betreuung erforderlich.

Sie möchten eine Vorsorgevollmacht erteilen und/oder beglaubigen lassen? 

Eine Vorlage finden Sie unter den externen Links.

Querschnitt und Netzwerkarbeit

Was beinhaltet die „Querschnitts- und Netzwerkarbeit“ der Betreuungsstelle?

Querschnittsaufgaben umfassen die Begleitung, Fortbildung und Gewinnung ehrenamtlicher Betreuenden und Berufsbetreuenden, während die Netzwerkarbeit die Koordination und Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren im Hilfesystem beinhaltet, um eine umfassende Unterstützung für Betreute zu gewährleisten.

Welche Kooperationen sind vorhanden?

Ein wichtiger Kooperationspartner ist u.a. der Betreuungsverein Hildesheim e.V., der ebenfalls für die Beratung von ehrenamtlichen Betreuenden zuständig ist. Mit dem Betreuungsverein besteht zudem die Kooperationsgemeinschaft „Machmits“; es finden regelmäßige Informationsveranstaltungen in der Stadt und im Landkreis sowie Termine des „Machmits-Mobils“ statt. Auch mit der Volkshochschule Hildesheim (VHS) besteht eine Kooperation. Es werden regelmäßig Einführungsveranstaltung zum Thema rechtliche Betreuung und Vorsorge in den Räumlichkeiten der VHS angeboten.