Bodenbelastungen in der Innerste-Aue – Informationen zum Schutzgebiet
Der Kreistag hat 2008 die „Verordnung zum Bodenplanungsgebiet Innersteaue im Landkreis Hildesheim“ (kurz: BPG-VO) verabschiedet. Damit hat der Landkreis Hildesheim auf die rechtlichen Konsequenzen reagiert, die sich mit der Bodenschutzgesetzgebung durch Bund und Land seit 1998 und aus den vorgefundenen Schwermetallbelastungen ergeben, welche durch den tausendjährigen Bergbau im Harz hervorgerufen worden sind.
Dass die Innerste-Aue mit Blei, Cadmium und Zink belastet ist, war seit langer Zeit bekannt. Die tatsächliche Höhe der Belastungen sowie deren räumliche Verteilung wurden jedoch erstmals im Detail durch Untersuchungen, die der Landkreis Hildesheim durchführen ließ, und Auswertung älterer Daten im Jahr 2005 in Form von Karten dargestellt.
Wichtig für die betroffenen Bewohner und Nutzer der Grundstücke war die Tatsache, dass aufgrund der festgestellten Belastungen keine akute Gefährdung bestand.
Die Vorteile der Verordnung liegen auf der Hand: Wer in dem festgelegten Gebiet der Innersteaue einen Nutzgarten betreibt, kann sich anhand von Anbau-, Verzehr- und Verhaltensempfehlungen, die gleichzeitig mit der Verordnung bekannt gemacht werden, darüber informieren, was er auf seinem Grundstück anbauen sollte und welche Gartenfrüchte er lieber meiden sollte. Wichtig ist in jedem Fall, dass sich in Nahrungspflanzen keine Schadstoffe anreichern können.
Im Umwelt-Kartendienst des Landkreis Hildesheim steht das Bodenplanungsgebiet auch digital unter Umwelt-Karten des Landkreis Hildesheim zur Verfügung