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Der Kreisausschuss

Der Kreisausschuss besteht aus dem Landrat, der auch Vorsitzender ist, und 10 stimmberechtigten Kreistagsabgeordneten. 

Er bereitet die Beschlüsse des Kreistages vor und entscheidet über die Angelegenheiten, die einerseits nicht der Entscheidung des Kreistages bedürfen und andererseits nicht dem Landrat obliegen. Durch diese Regelung, die in der Fachliteratur als Auffang- oder Lückenzuständigkeit bezeichnet wird, fällt diesem Organ eine Vielzahl von Entscheidungen zu und damit eine Schlüsselposition bei der Erfüllung der Kreisaufgaben.

Die Sitzungen des Kreisausschusses sind immer nichtöffentlich. Zu seinen Sitzungen wird der Kreisausschuss vom Landrat eingeladen.