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Bauvorhaben (Zulässigkeit)

Planungsrechtliche Beratung von Bauinteressenten bei Fragen zur Realisierung von Bauvorhaben:

Die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Baugrundstücks regelt sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). Es werden dabei folgende Möglichkeiten unterschieden:

  • im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes - § 30 BauGB -
  • im Zusammenhang bebauter Ortsteile - § 34 BauGB -
  • im Außenbereich - § 35 BauGB -