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Anzeige über den Verkauf eines Fahrzeuges

Anzeige des Verkaufs eines Fahrzeuges (nur Fahrzeuge mit Hildesheimer Kennzeichen). Der Verkauf eines Fahrzeuges muss der Zulassungsstelle unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.

Hierzu sind folgende Angaben erforderlich:

  • Vollständiger Name und die Anschrift des Verkäufers sowie des Erwerbers
  • Empfangsbestätigung des Erwerbers (mit Datum und Unterschrift) über den Erhalt der Kennzeichenschilder, des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II und des Fahrzeugscheines bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Bitte beachten Sie, dass eine steuerliche Entlastung erst mit Eingang der Verkaufsanzeige erfolgen kann. Die Veräußerungsmitteilung können Sie hier  herunterladen, ausdrucken, unterschreiben (Erwerber und Halter) und der Kfz-Zulassungsstelle übersenden.
24.10.2003