Anzeige des Verkaufs eines Fahrzeuges (nur Fahrzeuge mit Hildesheimer Kennzeichen). Der Verkauf eines Fahrzeuges muss der Zulassungsstelle unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.
Hierzu sind folgende Angaben erforderlich:
- Vollständiger Name und die Anschrift des Verkäufers sowie des Erwerbers
- Empfangsbestätigung des Erwerbers (mit Datum und Unterschrift) über den Erhalt der Kennzeichenschilder, des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II und des Fahrzeugscheines bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Bitte beachten Sie, dass eine steuerliche Entlastung erst mit Eingang der Verkaufsanzeige erfolgen kann. Die Veräußerungsmitteilung können Sie hier herunterladen, ausdrucken, unterschreiben (Erwerber und Halter) und der Kfz-Zulassungsstelle übersenden.