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Ersatz-Fahrzeugpapiere

(Ausfertigung von Ersatz-Fahrzeugpapieren für Fahrzeuge mit HI-Kennzeichen wg. Verlust, Diebstahl oder Beschädigung)

Bei Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II, eines Fahrzeugbriefes oder einer Betriebserlaubnis ist die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt erforderlich. Dies kann nach vorheriger Terminabsprache bei der Zulassungsbehörde des Landkreises Hildesheim oder bei einem Notar erfolgen.

 

Bei Verlust eines Fahrzeugscheines (ausgestellt vor dem 01.10.2005) ist die Abgabe einer Verlustmeldung erforderlich.

Der Diebstahl von Fahrzeugpapieren ist bei einer Polizeidienststelle anzuzeigen.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Verbliebene(r)Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Ggf. gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz (nicht älter als 4 Wochen!)
  • Ggf. polizeiliche Bescheinigung mit Tagebuch-Nr. über den Diebstahl

Wenn der Halter keine Privatperson, sondern eine juristische Person (z. B. Firma) sein soll, sind noch folgende Unterlagen erforderlich:

  • Gewerbeanmeldung
  • Registerauszug des Amtsgerichtes
  • Personalausweis bzw. beglaubigte Kopie des Personalausweises des/der Geschäftsführer(s)

 

Verbliebene(r) Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II Weitere sonstige Informationen:
  • Die Abgabe der Versicherung an Eides Statt kann nur durch den/die Fahrzeughalter(in) persönlich erfolgen!
  • Bei Verlust oder Diebstahl eines Fahrzeugbriefes bzw. einer Zulassungsbescheinigung Teil II ist gem. § 12 Abs. 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zunächst die Einleitung eines Aufbietungsverfahrens vorgeschrieben!
  • Erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist dürfen Ersatz-Fahrzeugpapiere ausgefertigt bzw. die Umschreibung des Fahrzeuges durchgeführt werden!

  • Um längere Wartezeiten zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit, online, telefonisch oder auch vor Ort einen Termin zu vereinbaren.


 

24.10.2003