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Heimaufsicht

Die Heimaufsicht berät und überprüft die Wahrung der Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohner*innen aller Einrichtungen der voll- und teilstationären Pflege im Landkreis Hildesheim. Bei Fragen oder Problemen zum Heimbetrieb können Sie sich direkt an die Heimaufsicht wenden.
Ziel ist es so die Würde, die Interessen und Bedürfnisse aber auch die Pflege- und Wohnqualität sowie die Verpflegung und soziale Betreuung von Bewohner*innen in den Einrichtungen zu gewährleisten. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Heimaufsicht ist das Heimgesetz (HeimG) sowie das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG).


Ergänzend können Sie sich zur weiteren Hilfe und Beratung an folgende Anlaufstellen wenden
(mit Verlinkung):

- die Pflegestützpunkte des Landkreises Hildesheim
- die Pflegekasse der Heimbewohnerin/des Heimbewohners
- Die BIVA (Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebedürftige Menschen e.V.)
- Der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
- Qualitäts- und Beschwerdemanagement des Heimträgers (nach § 5 Abs. 3 Ziff. 3 NuWG)
- Die BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisation; keine Einzelfallberatung)