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Altlasten

Altlastenverzeichnis

Altlasten

Die Problematik der durch Altlasten verursachten Boden- und Grundwasserverunreinigungen ist z. B. im Rahmen von Baumaßnahmen immer wieder aktuell. Damit Zeitverzögerungen und unverhältnismäßige Kostensteigerungen diese Baumaßnahmen nicht be- oder sogar verhindern, muss ein Altlastenverdacht schon bei der Planung angemessen behandelt werden.

Der § 1 Abs. 5 des Baugesetzbuches verpflichtet die Gemeinden, die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Die Altlastenproblematik rückt in diesem Zusammenhang nur allmählich in das Bewusstsein. Selbst spektakuläre Altlastenfälle in Hamburg, Dortmund und Bielefeld in den 70er und 80er Jahren konnten Planungsfehler aufgrund von Altlasten bis in die Gegenwart nicht verhindern.

Ein Grund für solche Fehler sind häufig fehlende Instrumentarien zur Feststellung und Aufklärung des Altlastenverdachtes. Gegenüber zufälligen Hinweisen auf industrielle oder gewerbliche Nutzungen früherer Zeiten kann das Altlastenverzeichnis einen Schutz vor Planungsfehlern bieten.

Es kann als Planungsgrundlage u. a. für Baumaßnahmen, Flächennutzungs- und Bebauungspläne, in denen altlastenverdächtige Flächen und Altlasten verzeichnet sind, dienen. Anhand des Eintrages im Altlastenverzeichnis kann schon in einem frühzeitigen Planungsstadium die Altlastenfrage angegangen werden.

 


nach § 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes und nach § 6 des Nieders. Bodenschutzgesetzes:

Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.
Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (ohne Atomrecht). Z. B. Produktions- und Umschlagsflächen, Dienstleistungsflächen, wie Tankstellen und chem. Reinigungen, militärische Einrichtungen.
Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, durch die Gefahren für die Umwelt und damit auch für die Menschen hervorgerufen werden.
Altlastenverdächtige Flächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren besteht.
Altlastenverzeichnis ist ein Verzeichnis aller altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten.

 

Wozu dient das Altlastenverzeichnis?

Altlastenverzeichnis

Nach dem Nieders. Bodenschutzgesetz sind die unteren Bodenschutzbehörden, das sind die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Städte Celle, Cuxhaven, Göttingen, Hildesheim und Lüneburg, verpflichtet, ein Altlastenverzeichnis zu führen. Beim Landkreis Hildesheim wird das Altlastenverzeichnis im hiesigen Umweltamt geführt.

Entgegen der häufig verbreiteten Meinung handelt es sich bei dem Altlastenverzeichnis nicht nur um eine Liste von altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten. Vielmehr gehören dazu auch zahlreiche Informationen über diese Flächen (s. Definition im Kapitel 2). Durch die Änderung des Zustandes und der Nutzung der Flächen, neue Untersuchungs- und Überwachungsergebnisse und durch Sanierungsmaßnahmen ergibt sich eine ständige Fortschreibung. Deshalb und wegen des großen Umfanges ist die Weitergabe aller aktuellen Daten des Altlastenverzeichnisses z. B. an die Planungs- und Bauämter nicht möglich.

Bei Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, einzelnen Baumaßnahmen u. a. Vorhaben, die dem Umweltamt zur Stellungnahme vorgelegt werden, wird das Altlastenverzeichnis als Planungshilfe ausgewertet. Sind Flächen innerhalb und/oder in der Nachbarschaft des Plangebietes oder des Projektes mit den entsprechenden Informationen im Verdachtsflächenkataster verzeichnet, muss in der Regel eine sogenannte Historische Recherche erfolgen.

Die Historische Recherche hat die Aufgabe zu klären, ob der Altlastenverdacht berechtigt ist oder nicht. Dabei werden standortspezifische Daten erhoben, mit denen der Verdacht konkretisiert oder ausgeschlossen werden kann.

Ein Verdacht lässt sich z. B. ausschließen, wenn auf der fraglichen Fläche nicht produziert, gelagert oder umgeschlagen wurde (reine Verwaltungsgebäude) oder, wenn es gelingt nachzuweisen, dass nach der relevanten Nutzung die Fläche bei Baumaßnahmen ausgekoffert und ein möglicher Belastungsherd entfernt wurde.

Die Historische Recherche soll darüber hinaus die Nutzungsgeschichte eines Standortes möglichst lückenlos darstellen. Mit den gewonnenen Informationen werden potentielle Belastungsschwerpunkte und Eintragsquellen benannt. Über die Produktionsgeschichte werden Daten zu den unterschiedlichen Schadstoffen, die verwendet worden sind, ermittelt. Grundlagendaten zur Geologie, zu den Grundwasserverhältnissen und der aktuellen Nutzung dürfen nicht fehlen.

Nach der Historischen Recherche folgen, falls der Verdacht nicht ausgeräumt werden konnte, die orientierenden Untersuchungen. Das sind Untersuchungen vor Ort, die die Erkenntnisse der Historischen Recherche aufgreifen und stichprobenartig mögliche Eintragsquellen mit Hilfe der Analytik überprüfen. Sie können Boden-, Bodenluft-, Grundwasser- und Oberflächenwasseruntersuchungen beinhalten. Orientierende Untersuchungen haben die Aufgabe, die Belastungsquellen, die Austragspfade und die betroffenen Schutzgüter (wie menschliche Gesundheit, Grundwasser, Oberflächengewässer, Boden, Luft, Tiere und Pflanzen) zu benennen, um festzustellen, ob sich der Altlastenverdacht bestätigt und evtl. weitere Maßnahmen erforderlich sind.

In der Bauleitplanung ist das Ziel der schrittweisen Bearbeitung von Verdachtsflächen die Aussage, ob die geplante Nutzung unter den Anforderungen des Baurechts (gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse) realisierbar ist. Außerdem müssen erforderliche

Nutzungseinschränkungen benannt werden, ebenso in groben Zügen erforderliche Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen. Notwendige Sanierungsmaßnahmen auf Grundlage der Gefahrenabwehr dürfen durch die Festlegung im Bebauungsplan nicht verhindert werden. Im Allgemeinen wird eine Gefährdungsabschätzung auf Grundlage der orientierenden Untersuchungen diesen Anforderungen gerecht. In komplizierten Fällen können allerdings auch Detailuntersuchungen erforderlich sein.

Neben der Planung können sich auch interessierte Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Umweltinformationsgesetzes über Daten aus dem Altlastenverzeichnis erkundigen. So können sich bau- und kaufwillige Interessenten vor einer Kaufentscheidung über die Altlastensituation informieren.

Außerdem dient das Altlastenverzeichnis auch als Informationsgrundlage für Gefahrenerforschungsmaßnahmen bei Boden -und Grundwasserschäden und liefert wichtige Grundlageninformationen für weitere Untersuchungsschritte.

 

Entstehung des Altlastenverzeichnisses

Entstehung des Altlastenverzeichnis
Bei den vielfachen Einsatzmöglichkeiten des Altlastenverzeichnisses erscheint es zunächst verwunderlich, dass solche Verzeichnisse nicht landesweit oder bundesweit flächendeckend bestehen.Eine Sammlung von möglichen Altlasten in ganz Niedersachsen existiert bisher nur für die Altablagerungen.
Auch bundesweit gilt, dass die meisten Länder inzwischen ihre Altablagerungen flächendeckend erfasst haben, hingegen wurde die Erfassung der Altstandorte bisher nur von einzelnen Kommunen oder kommunalen Verbänden durchgeführt. Grund hierfür ist mit Sicherheit die weitaus größere Zahl der Altstandorte vor allem im städtischen Umfeld (das Verhältnis von Altablagerungen zu Altstandorten beträgt erfahrungsgemäß zwischen 1:10 bis 1:20).
Die Erfassung ist daher mit höherem Aufwand verbunden. Schwieriger wird die Erfassung auch durch die wechselnde Nutzungsgeschichte auf den einzelnen Standorten.

 

 

Erfassung von Altablagerungen

Altlastenprogramm
Mit dem Altlastenprogramm des Landes Niedersachsen - Altablagerungen wurde schon 1985 mit der landesweiten Erfassung von Altablagerungen in Niedersachsen begonnen. Neben der Sammlung der Flächen ist auch die systematische Bearbeitung der Altablagerungen von den ersten Untersuchungsschritten bis hin zur Sanierung im Programm festgelegt.
Die Erfassung ist mit rund 8300 Flächen in Niedersachsen abgeschlossen. 572 Altablagerungen befinden sich im Gebiet des Landkreises Hildesheim (ohne die Stadt Hildesheim). Das ist die größte Anzahl in Niedersachsen für einen einzelnen Landkreis. Für die weitaus größte Zahl existieren sogenannte gezielte Nachermittlungen, eine Sammlung von Daten zur Lage und Standort, Geologie und Deponieinhalt auf Grundlage von Akten, Ortsbegehung und Sondierbohrungen.
Für einen geringeren Teil liegen die Ergebnisse der orientierenden Untersuchungen vor, die auf die weiteren Bearbeitungsschritte hinweisen.

 

Erfassung von Altstandorten

Altlaststandorte

Ein landesweites Programm für die Altstandorte war zwar seit Jahren im Gespräch, konnte aber aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht realisiert werden. Das Nieders. Bodenschutzgesetz vom 19.02.99 verpflichtet die unteren Bodenschutzbehörden zum Führen eines Verzeichnisses der altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten. Sie müssen nun eigenständig solche Kataster aufbauen und sind häufig durch die große Zahl der Altstandorte finanziell und logistisch überfordert.

Weil der Landkreis Hildesheim beabsichtigt, mit der Ermittlung und Erfassung von Altstandorten zu beginnen, hat er 1995 mit dem Nieders. Landesamt für Ökologie Kontakt aufgenommen, um Anregungen und Tipps aus Sicht des Landes Niedersachsen zu erhalten. Im Frühjahr 1996 hat der Landkreis Hildesheim die Städte und Gemeinden erstmals angeschrieben und gebeten, die wichtigsten Daten über dort bekannte Altstandorte mitzuteilen. Aus Kostengründen hat der Landkreis Hildesheim für die Erfassung von Altstandorten kein Ingenieurbüro beauftragt.

 

Nach der Definition für Altstandorte (s. Kapitel 2) kommen folgendermaßen genutzte Flächen in Betracht:

Produktionsflächen Flächen, auf denen eine industriell-gewerbliche Produktion, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Gütern stattgefunden hat einschl. der Produktion von Energie.
Dienstleistungsflächen Nutzung durch gewerblich-infrastrukturelle Dienstleistungsbereiche, z. B. Tankstellen, chem. Reinigungen
Umschlagsflächen Nutzungen im Bereich Transport und Umschlag von Produkten, auch Güterbahnhöfe und Hafenanlagen.
Militärische Einrichtungen Einrichtungen zur Erforschung, Erprobung, Herstellung, Lagerung, Verwendung, Beseitigung und Ablagerung von Kampfmitteln (Rüstungs-standorte) sowie militärische Liegenschaften.

Das Land Niedersachsen hat den unteren Bodenschutzbehörden einen "Branchenkatalog" des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt. Dort ist die Altlastenrelevanz der verschiedenen Branchen genannt.


Die erhobenen Daten sollen möglichst flächendeckend vorhanden und gut vergleichbar sein. Außerdem soll der Erfassungsaufwand in einem sinnvollen Rahmen gehalten werden. Für die Erfassung kommen folgende Informations- und Datenquellen in Betracht:

  • Gewerbeakten der Städte und Gemeinden
  • Bauakten und Akten zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen
  • Adressbücher
  • Historische Karten, Fotos
  • Luftbilder
  • Firmenhandbücher und -festschriften
  • Akten über die Abfallerzeugerüberwachung
  • Ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie andere Zeitzeugen.

Die Definition für Altstandorte enthält keine zeitlichen Regelungen. Der Erfassungzeitraum orientiert sich daher an der Industriegeschichte des zu erfassenden Gebietes.


Die zu erfassenden Daten orientieren sich an den Bedürfnissen der Nutzer des Altlastenverzeichnisses und an den in den Quellen vorhandenen Informationen. Um möglichst viele Altstandorte zu erfassen und möglichst für alle Standorte die gleichen Grunddaten zu erhalten, hat der Landkreis Hildesheim den beigefügten Vordruck erstellt (s. Anlage 1). Er enthält im Wesentlichen folgende Angaben:

  • Informationen zur Lage (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnr., ehem. Orts- und Straßenname, Gemarkung, Flur, Flurstück)
  • Angaben zu Nutzungs- und Eigentumsverhältnissen (Grundstückseigentümer und ehemalige Betreiber)
  • Branche
  • Betriebsbeginn und -ende
  • Nutzung (Vornutzung, Folgenutzung, heutige Nutzung, Umfeldnutzung).


Das Altlastenverzeichnis des Landkreises Hildesheim umfasst derzeit 572 Altablagerungen und 863 Altstandorte. Eine Übersicht über die Verteilung in den Städten und Gemeinden ist als Anlage 2 beigefügt.
In Niedersachsen wurden rund 8.300 Altablagerungen ermittelt. Als Ergebnis einer landesweiten Bestandsaufnahme werden rund 35.000 bis 50.000 Altstandorte für Niedersachsen hochgerechnet. Es muss also davon ausgegangen werden, dass der Landkreis Hildesheim noch lange nicht alle Altstandorte erfasst hat. Hierbei ist er weiterhin auf die Unterstützung der Städte und Gemeinden angewiesen.


Beim Landkreis Hildesheim wird zurzeit die Einführung eines geographischen Informationssystems vor allem für die Bereiche Planung, Natur, Bauordnung und Umwelt geprüft. Wenn ein geographisches Informationssystem beim Landkreis Hildesheim eingeführt wird, werden die Informationen aus dem Altlastenverzeichnis auf jeden Fall eingebunden.