Beteiligungsverfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung für die B1-Ortsumgehung Burgstemmen/Mahlerten
Der Landkreis Hildesheim hat die Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für die B1-Ortsumgehung Burgstemmen/Mahlerten eingeleitet. Im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung findet eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Träger öffentlicher Belange statt.
Jeder hat die Möglichkeit, sich vom 13.11.2024 bis einschließlich 11.12.2024 zu dem Vorhaben zu äußern. Vorzugsweise kann dafür auf die digitale Beteiligungsplattform zurückgegriffen werden, abrufbar unter https://beteiligung-landesplanung.de/lk-hildesheim-rvp.
Ferner ist es möglich, Äußerungen in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse rvp@landkreishildesheim.de oder schriftlich an Landkreis Hildesheim, Amt für Kreisentwicklung und Infrastruktur, Marie-Wagenknecht-Straße 3, 31134 Hildesheim zu senden.
Die Verfahrensunterlagen können ab dem 13.11.2024 bis mindestens 11.12.2024 auf der digitalen Beteiligungsplattform https://beteiligung-landesplanung.de/lk-hildesheim-rvp eingesehen werden.
Ergänzend zur Internetveröffentlichung liegen die Verfahrensunterlagen in der Zeit vom 13.11.2024 bis einschließlich 11.12.2024 auch in Papierform zur Einsicht für die Öffentlichkeit aus. Die Auslegung erfolgt im Landkreis Hildesheim, Amt für Kreisentwicklung und Infrastruktur (Raum 317), Marie-Wagenknecht-Straße 3, 31134 Hildesheim, während der Dienststunden:
Montag 08:30 bis 15:00 Uhr
Dienstag und Freitag 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 16:30 Uhr
Zudem ist eine Einsicht nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb der Dienststunden individuell möglich (Ansprechpartner: Herr Großmann, Tel. 05121 309 3172).
Ferner besteht die Möglichkeit im Rathaus der Gemeinde Nordstemmen, Rathausstraße 3, 31171 Nordstemmen, während der Öffnungszeiten:
Montag 09:00 – 12:00 Uhr,
Dienstag 09:00-12:00 Uhr,
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 15:00-18:00 Uhr und
Freitag 09:00-12:00 Uhr
Einsicht in die Verfahrensunterlagen zu nehmen.
Die Verfahrensunterlagen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) setzen sich aus mehreren Einzelunterlagen zusammen und sind wie folgt gegliedert:
01 Erläuterungsbericht
02 Pläne
03 Umweltverträglichkeitsprüfung
04 Schalltechnische Untersuchung
05 Landwirtschaftlicher Fachbeitrag
06 Verkehrsuntersuchung
07 Kostenschätzung
08 Variantenvergleich
Die eingehenden Stellungnahmen werden vom Landkreis Hildesheim ausgewertet und in Form von Erwiderungssynopsen aufbereitet. Eine individuelle Beantwortung der Stellungnahmen und Äußerungen der Bürgerinnen und Bürger ist nicht vorgesehen.
Die RVP schließt mit einer Landesplanerischen Feststellung ab. Die Landesplanerische Feststellung trifft u. a. eine Aussage dazu, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt. Sie ist bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die die Ortsumgehung der B1 bei Burgstemmen und Mahlerten betreffen, sowie bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der NLStBV:
https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/geschaftsbereiche/hannover/projekte/verlegung-der-b-1-bei-burgstemmen-mahlerten-180939.html