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Schaffung oder Vernetzung von Biotopen

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 13.05.2020 abschließend beschlossen, ab dem Haushaltsjahr 2020 ein Projekt zur Schaffung oder Vernetzung von Biotopen zu starten, an dem sich alle Gemeinden sowie z.B. Vereine, Verbände mit Bezug zum Umweltschutz, Bodenschutzverbände usw. im Landkreis Hildesheim beteiligen können.

Ein Baustein des Projekts ist, konkrete Maßnahmen zur Schaffung oder Vernetzung von Biotopen zu fördern. Hierzu stehen 90.000 € zur Verfügung. Die Maßnahmen sollen – abgesehen von erforderlichen Ausnahmen – ehrenamtlich oder gemeinnützig ausgeführt werden.

Hierzu wurde eine Richtlinie erarbeitet. Zielsetzung dieser Richtlinie ist es, den Biotopverbund im Landkreis Hildesheim durch die Schaffung neuer Biotope oder Entwicklung bzw. Verbesserung be-stehender Lebensräume aufzubauen. Dies können z.B. die Bereitstellung und Bepflanzung von Gewässer– oder Wegerandstreifen sein oder der Umbau von Absturzbauwerken in Gewässern, um den Aufstieg von Fischen zu ermöglichen.

Auch die dafür erforderliche Pacht oder der Erwerb von Grundstücken ist bis zum ortsüblichen Preis zuwendungsfähig. Der Grunderwerb darf allerdings nicht ausschließlicher Inhalt der Maßnahme sein.

Zu diesem Zweck können Vereine, Naturschutzstiftungen und gemeinnützige Institutionen, Einzelpersonen und Gruppen (z.B. Schulklassen) Anträge auf Förderung bis zu max. 20.000 € bei der Naturschutzbehörde stellen.

Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und dem Kreisausschuss die Förderanträge in der Reihenfolge des Einganges vorlegen.

Die anschließende Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Grundlage einer Beschlussfassung im Umwelt- und Kreisausschuss.

Die konkreten Förderbedingungen, Angaben zum Umfang und Inhalt der Antragsunterlagen und weitere Randbedingungen können der Richtlinie entnommen werden: