Nahverkehrsplan 2025
Der Landkreis Hildesheim hat gemäß § 6 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) die Aufgabe, für seinen Bereich einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Der gegenwärtig noch gültige Nahverkehrsplan stammt aus dem Jahr 2020. Daher ist eine Neuaufstellung erforderlich.
Die Erarbeitung des Entwurfs ist nunmehr abgeschlossen. An der Neuaufstellung sind gemäß § 6 Abs. 4 NNVG neben den Nahverkehrsunternehmen die benachbarten Aufgabenträger, kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, die Straßenbaulastträger und Verbände, die die Interessen der Fahrgäste vertreten, zu beteiligen. Darüber hinaus können weitere Stellen ihre Anregungen und Hinweise einbringen.
Auf Grund des Umfangs der Unterlagen erfolgt kein Versand von gedruckten Exemplaren.
Der Nahverkehrsplan gilt für das komplette Kreisgebiet einschließlich der Stadt Hildesheim. Der sich auf das Stadtgebiet beziehende Teil liegt noch nicht vor und wird erst in den nächsten Monaten erarbeitet. Deshalb erfolgt dazu Ende des Jahres ein separates Beteiligungsverfahren mit allen davon betroffenen Stellen.
Unterlagen zum Entwurf des Nahverkehrsplans
Nahverkehrsplan 2025 Entwurf - Textband