Nahverkehrsplan 2025
Der Landkreis Hildesheim hat gemäß § 6 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) die Aufgabe, für seinen Bereich einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Der gegenwärtig noch gültige Nahverkehrsplan stammt aus dem Jahr 2020. Daher ist eine Neuaufstellung erforderlich.
Die Erarbeitung des Entwurfs ist nunmehr abgeschlossen. An der Neuaufstellung sind gemäß § 6 Abs. 4 NNVG neben den Nahverkehrsunternehmen die benachbarten Aufgabenträger, kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, die Straßenbaulastträger und Verbände, die die Interessen der Fahrgäste vertreten, zu beteiligen. Darüber hinaus können weitere Stellen ihre Anregungen und Hinweise einbringen.
Auf Grund des Umfangs der Unterlagen erfolgt kein Versand von gedruckten Exemplaren.
Der Nahverkehrsplan gilt für das komplette Kreisgebiet einschließlich der Stadt Hildesheim. Inzwischen liegt auch der Teil für die Stadt Hildesheim vor; dafür erfolgt nun die separate Beteiligung.
Unterlagen zum Entwurf des Nahverkehrsplans
Nahverkehrsplan 2025 Entwurf - Textband
Nahverkehrsplan 2025 Entwurf - Kartenband
Nahverkehrsplan 2025 Entwurf - Anlagenband
Unterlagen Teil Stadt Hildesheim