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Plangenehmigungsverfahren für den Neubau eines Rechtsabbiegestreifens an der Landesstraße 492 Deponie Heinde

Die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover, plant den Neubau eines Abbiegestreifens an der L 492 Deponie Heinde, Landkreis Hildesheim, Stadt Bad Salzdetfurth.

Aufgrund der verkehrlichen Überlastung an der Betriebszufahrt zur Zentraldeponie in Heinde an der Landesstraße 492 ist die Herstellung eines Rechtsabbiegestreifens auf dem Straßengrundstück der Landesstraße mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim abgestimmt.

Die Landesstraße 492 beginnt an der B 243 in Groß Düngen im Süden, verläuft durch Heinde und endet an der B6 bei Wendhausen.

Bei Station 2190 des Abschnitts 30 liegt die Einmündung zur Zentraldeponie Heinde des Zweckverbands Abfallwirtschaft Hildesheim (ZAH).

Beim Landkreis Hildesheim wurden die Verfahrensunterlagen für die Durchführung eines Plangenehmigungs-verfahrens von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vorgelegt. Das Plangenehmigungsverfahren für den Neubau eines Abbiegestreifens an der L 492 Deponie Heinde wird nach §§ 1 ff des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (Nds- VwVfG) vom 03. Dezember 1976 (Nds. GVBl. S. 311), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.09.2009 (Nds. GVBl. S. 361) und § 74 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 25. Mai 1976 (BGBl. Teil I, S. 1353), zuletzt geändert durch Artikel 24 Abs. 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S 2154), durchgeführt.

Nach Rücksprache mit der Planfeststellungsbehörde können die Planunterlagen beim Landkreis Hildesheim, Marie-Wagenknecht-Straße 3, 31134 Hildesheim, während der Anhörung eingesehen werden.

Nähere Informationen zum Plangenehmigungsverfahren erhalten Sie hier.