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Gesundheitliche Beratung für Prostituierte

Beratungen von Sexarbeiterinnen werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten.

Beratungen finden statt am Donnerstag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie am Freitag in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr.

Termine können unter der Rufnummer 05121-309 7041 oder per E-Mail an maylin.reinecke@landkreishildesheim.de abgestimmt werden.

Am 01.07.2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft. Es schreibt vor, dass alle Personen, die in der Sexarbeit tätig sind bzw. sein wollen, sich bei der zuständigen Behörde anmelden und an einer gesundheitlichen Beratung teilnehmen müssen.

Bei der gesundheitlichen Beratung erhalten Sie Informationen zu unterschiedlichen Themen wie z. B. Krankheitsverhütung, Empfängnisreglung, Schwangerschaft, Alkohol- und Drogengebrauch, Intimhygiene, Not- und Zwangslagen sowie weiterführende Beratungsangebote und -stellen.

Für die Beratung ist ein Termin zu vereinbaren.

Ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass ist mitzubringen.

Wenn Sie schon in der Sexarbeit tätig sind,  ist die gesundheitliche Beratung im Gesundheitsamt und die Erstanmeldung zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 31. Dezember 2017 bei der zuständigen Behörde durchzuführen.

Wenn Sie ab dem 1. Juli 2017 mit der Sexarbeit beginnen möchten, müssen Sie sofort einen Termin vereinbaren und sich sofort bei einer zuständigen Behörde anmelden.

Wenn Sie unter 21 Jahre sind, müssen Sie alle 6 Monate die gesundheitliche Beratung wahrnehmen.

Ab 21 Jahren müssen Sie alle 12 Monate an der gesundheitlichen Beratung teilnehmen.

 

Links:

Rechtsgrundlage

Informationsportal Gleichberechtigung und Vernetzung e.V.

Informationsportal zum ProstSchG

Beratungsstelle für Prostituierte

Lola - Informationen für Sexarbeiter*innen

Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e. V.