Wohngeld Änderung
Leistungsbeschreibung
Bei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht in folgenden Fällen eine Mitteilungspflicht:
- wenn sich die Miete/Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
- wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
- wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
- wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
- beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder ggf. zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Ihre Ansprechpartner beim Landkreis Hildesheim (bitte hier klicken)
Bei Fragen stehen ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben D und S beginnt
Frau Monika Dahlem
407 - Amt für Familie
Wohngeld
05121-309-2621
05121 309 95 2621
E-Mail schreiben
KontaktformularFür Personen, deren Nachname mit den Buchstaben B, G, H, N, U und X - Z beginnt
Frau Laura Helms
407 - Amt für Familie
Wohngeld
Bischof-Janssen-Strasse 31
31134 Hildesheim
05121-309-2601
05121-309 95 2601
E-Mail schreiben
Kontaktformular
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben C, F, I, J, L, O, P, Q, R, V und W beginnt
Frau Marit Himstedt
407 - Amt für Familie
Wohngeld
Bischof‐Janssen‐Straße 31
DE-31134 Hildesheim
05121-309-2602
05121-309-952602
E-Mail schreiben
KontaktformularFür Personen, deren Nachname mit den Buchstaben A, E, K, M und T beginnt
Frau Ulrike Wyciok
407 - Amt für Familie
Wohngeld
05121-309-2611
05121-309-952611
E-Mail schreiben
Kontaktformular
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweise zum geänderten Einkommen
- Nachweis zur geänderten Miete oder Belastung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Verfügung:
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung