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Schulausflüge/ Klassenfahrten

Ab 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Hierzu zählen auch die Leistungen für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie mehrtägige Klassenfahrten.

Wer bekommt diese Leistung?

  • Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind. Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
  • Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. 

Was kann übernommen werden?

Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs wird nicht übernommen.

Wie funktioniert das?

Die Leistungen für eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten müssen Sie für jedes Kind gesondert beim Jobcenter bzw. bei der Kreisverwaltung oder der Stadtverwaltung beantragen. Der Antrag auf Übernahme der Kosten für eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten gilt dann ab dem Tag der Antragstellung für alle Ausflüge und Klassenfahrten im Bewilligungszeitraum.  

Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie die Bestätigung, dass die Kosten für die Teilnahme Ihres Kindes übernommen werden. Den Bescheid legt Ihr Kind in der Schule bzw. Kindertageseinrichtung vor. Steht ein Ausflug oder eine Klassenfahrt an, brauchen Sie sich um die Bezahlung nicht zu kümmern. Das Jobcenter bzw. die Kreisverwaltung bzw. die Stadtverwaltung rechnet die Kosten dann direkt mit der Schule bzw. Kindertageseinrichtung ab.