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OE 906 - Rechnungsprüfungsamt

Die Rechnungsprüfung als Teil der staatlichen Finanzkontrolle hat in Deutschland bereits eine lange Tradition. Schon Friedrich der Große, auch bekannt als Preußenkönig, hat mit seinen Worten  „Man wird sagen, die Rechnungen langweilen mich. Ich aber erwidere, das Wohl des Staates erfordert, dass ich nachsehen muss, und in diesem Falle darf mich keine Mühe verdrießen“ richtig erkannt, wie wichtig es ist nachzusehen, ob sich das praktizierte Verwaltungshandeln rechtmäßig, wirtschaftlich und zweckmäßig darstellt. Genau dieses ist, allerdings nur bezogen auf den kommunalen Bereich, originäre Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes.
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Hildesheim ist aufgrund der kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen für die Prüfung der Kreisverwaltung selbst , der kreisangehörigen Gemeinden und Städte ohne eigenes RPA sowie von Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft zuständig. Dabei beschränkt sich die Tätigkeit des RPA nicht allein auf eine nachgehende Kontroll- und Prüffunktion. Vielmehr bietet das Amt bei Problemfällen auch vorausschauende Beratungsleistungen an, denn Ziel sollte es sein, Fehler gar nicht erst entstehen zu lassen.
 
Damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RPA ihre Aufgaben sachgerecht und ohne Einfluss von außen erfüllen können, genießen sie ein hohes Maß an Unabhängigkeit. Diese drückt sich bspw. dadurch aus, dass die Bestellung bzw. eine erforderliche Abberufung der Prüfer(innen) allein durch das Kommunalparlament erfolgt. Auch bei der sachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge sind sie unabhängig und weisungsfrei.
 
Da sich letztlich nahezu jegliches Verwaltungshandeln finanziell auswirkt, ist das Aufgabenspektrum des RPA sehr breit gefächert und reicht vom Nachzählen eines kleineren Kassenbestandes bis hin zur Überprüfung der Abwicklung millionenschwerer Baumaßnahmen.
Die wesentlichen Prüfungsfeststellungen werden gegenüber den Verwaltungsleitungen und Kommunalparlamenten in Form von Prüfungsberichten dokumentiert. Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem jährlich zu fertigenden öffentlichen Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zu, denn dieser ist Grundlage für die Entlastung der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten durch die Kommunalparlamente.

Leitung

Allgemeine Sprechzeiten

Montag 8.30 bis 15.00 Uhr  
Dienstag 8.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 16.30 Uhr
  sowie nach Vereinbarung bis 18.00 Uhr
Freitag         
8.30 bis 12.30 Uhr

Autor: OE 906