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204 - Ordnungsamt

Das Ordnungsamt nimmt Aufgaben des Ordnungsrechtes wahr. Die Aufgaben der allgemeinen Gefahrenabwehr umfassen die Bearbeitung der allgemeinen Gefahrenabwehrangelegenheiten des Landkreises und die Fachaufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden. Im Ordnungsamt erfolgt die Bearbeitung der Versammlungs- und Demonstrationsangelegenheiten (Ausnahme: Stadt Alfeld (L.), Stadt Hildesheim) von Sammlungsangelegenheiten, Lotterie- und Ausspielungsangelegenheiten, Aufgaben nach dem Schornsteinfegergesetz.
Waffen und Sprengstoff stellen eine erhebliche Gefahrenquelle für die Allgemeinheit dar. Aufgabe des Ordnungsamtes ist es, die Angelegenheiten im Sinne des Gemeinwohls zu regeln und zu kontrollieren. Das erfolgt durch die Erteilung/Versagung waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse, die Überprüfung von Waffenerlaubnisinhabern, Waffenhändlern und Schießstätten.

Legal registrierte Waffen können nach Terminabsprache mit der Waffenbehörde zur Vernichtung abgegeben werden. Dienstags werden keine Waffen angenommen.

Für nicht registrierte Waffen ist die Polizei zuständig. Mit dieser ist auch die Abholung der Waffen abzusprechen.

Die Nutzung der Wild- und Fischbestände ist reglementiert. Dem Ordnungsamtobliegt es, die jeweiligen Berechtigungsscheine bzw. Befähigungsausweise auszustellen und die Antragsteller hinsichtlich ihrer Befähigung und persönlichen Eignung zu überprüfen, die Jagd- und Fischereibezirke sowie die Jagd- und Fischereigenossenschaften zu beaufsichtigen.

Weiterhin werden u. a. Gewerbebetriebe überwacht, Anträge auf Gewerbeerlaubnisse (z. B. für Spielhallen, Gaststätten , Bewachungsgewerbe, Reisegewerbe, Maklergewerbe), Marktangelegenheiten bearbeitet und Erlaubnisse zum Halten gefährlicher Hunde erteilt. Die "Schwarzarbeit" wird durch ein eigens dafür eingesetztes Team bekämpft, Gewerbe- bzw. Handwerksuntersagungen werden verfügt. Im Rahmen des gesetzlichen Jugendschutzes erfolgt u.a. die Kontrolle in Diskotheken und Gaststätten.

Das Ordnungswidrigkeitenrecht hat die Aufgabe, Rechtsgüter aus Gebots- und Verbotsvorschriften zu schützen (ordnungspolitische, gesundheitliche, wirtschaftliche und soziale Sicherung).

Verkehrsordnungswidrigkeiten: Es werden Anzeigen von Polizei und Politessen aus dem Straßenverkehrsrecht bearbeitet (Verwarnungsgelder, Bußgelder, Kostenbescheide).

Allgemeine Ordnungswidrigkeiten: Hier sind Anzeigen von anderen Ordnungswidrigkeiten aus den Gebieten Schulrecht, Gewerberecht, Lebensmittelrecht, Umweltschutz, Ausländerrecht, Pflegeversicherungsrecht, Baurecht, Ordnungsrecht, Tierschutz und andere der Anlass für ein Tätigwerden (Verwarnungen, Verwarnungsgelder, Bußgelder).

204 - Ordnungsamt

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Autor: 204