Beistandschaft
Im Amt für Familie erhalten Sie u.a. Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellungen und Unterhaltsangelegenheiten. In vielen Fällen ist es ratsam, hierfür bei uns eine Beistandschaft einrichten zu lassen.
Zuständigkeiten Beistandschaften/Beurkundungen
Die Beistandschaften für Bewohner aus Freden, Lamspringe, Leinebergland, Alfeld und Elze werden von folgenden Sachbearbeitern geführt.
Wählen sie den Anfangsbuchstaben des Nachnamen des Kindes aus:
A, C - J
Ba - Bi
Bj - Bz
K - Q
R + S
T - Z
Die Beistandschaften für Bewohner aus den übrigen Gemeinden und der Stadt Hildesheim werden von folgenden Sachbearbeitern geführt
Wählen sie den Anfangsbuchstaben des Nachnamen des Kindes aus:
Aa - An
Ao - Ar
As - Az
B
Ca - Cl
Cm - Cz
Da - De
Df - G
H - J
K - L
M-Ra
Rb - Str
Sa - Schnz
Sk - Str
Sts - Z
Diese Sachbearbeiter sitzen im Hauptgebäude des Landkreises Hildesheim, Bischof-Janssen-Str. 31.
Leistungsbeschreibung
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
-
die Feststellung der Vaterschaft oder
-
die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
An wen muss ich mich wenden?
Videokonferenz- BS
Videoberatung
Falls Sie eine Videoberatung wünschen, füllen Sie bitte das Formular aus. Sie erhalten von einer unserer Mitarbeiter*inen in Kürze einen Link zum Starten der Videokonferenz. Bitte kontrollieren Sie daher Ihren E-Mail-Eingang.
Eine Videoberatung erfolgt nur während der allgemeinen Öffnungszeiten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
- bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
- die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
Infoflyer Beistandschaft Bundesministerium
Infoflyer
Das Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesminsterium für Justiz einen Informationsflyer zum Thema Beistandschaft veröffentlicht.Den Flyer können sie hier downloaden
Beratung für junge volljährige
Beratung für junge volljährige
Eine Beistandschaft endet, wenn das Kind seinen 18-ten Geburtstag hat.
Im Anschluss an die Beistandschaft kann für junge Volljährige eine Beratung in Unterhaltsangelegenheiten erfolgen. Der hiefür erforderliche Antrag sowie ein Infoflyer steht Ihnen als Download zur Verfügung.
Jahresberichte
Nr. 99016001000000