Seiteninhalt
Bankbrief / -zulassungsbescheinigung Teil II
Sie möchten etwas bei der Zulassungsstelle erledigen, der Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung Teil II liegt aber noch bei der Bank:
Hierzu muss der Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Bank angefordert werden. Diese wird den Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsstelle senden. Erst nach Eingang des Fahrzeugbriefes / der Zulassungsbescheinigung Teil II kann einen Bearbeitung erfolgen.
24.10.2003