Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

(Stand der Erklärung: 18.12.2025)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseite gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.landkreishildesheim.de

Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Dokumente (PDF, docx, xlsx)

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Als Landkreis wollen wir unsere digitalen Inhalte so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung stellen und haben die Nutzbarkeit unserer Website sowohl in Bezug auf Usability als auch auf die Eindeutigkeit der dargestellten Inhalte hin optimiert.

Momentan ist der Großteil der für Sie zur Verfügung stehenden und downloadbaren Dokumente (zum größten Teil PDF-Dateien) insofern noch nicht barrierefrei, als dass sie von technischen Hilfsmitteln, wie bspw. Screenreadern nicht erkannt werden können.

Wir arbeiten daran, auch diese Inhalte zukünftig der größtmöglichen Anzahl an Userinnen und Usern barrierearm oder barrierefrei zur Verfügung stellen zu können.


Erläuterung der Bemühungen für  eine bessere digitale barrierefreie Zugänglichkeit:

www.landkreishildesheim.de geht mit folgenden Komponenten und Funktionen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß an Barrierefreiheit hinaus:

Implementierung des Eye-Able-Assistenten: Individualisierungsmöglichkeiten in der Darstellung der Inhalte u.a. für

  • Kontrast
  • Schriftgröße anpassen
  • Farbschwächen (z.B. Rotschwäche-Modus, Grünschwäche-Modus)
  • Website vorlesen (Screenreader)
  • Bilder ausblenden
  • Blaufilter aktivieren
  • Navigation nur über Tastatur
  • Mauszeiger vergrößern
  • Teilweise Darstellung von Texten in Leichter Sprache


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:

Diese Erklärung wurde am 18.12.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.


Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

webmaster@landkreishildesheim.de


Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de



Datum der Veröffentlichung der Website: 18.12.2025