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08.10.2021

Landkreis erlässt Allgemeinverfügung - Ab 10. Oktober entfällt 3G-Pflicht

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Im Landkreis Hildesheim hat heute die 7-Tage-Inzidenz den fünften Werktag in Folge den Wert von 50 unterschritten. Aus diesem Grund gelten im Gebiet des Landkreises Hildesheim ab Sonntag, 10. Oktober, diejenigen Schutzmaßnahmen, die nach § 8 der Niedersächsischen Corona-Verordnung den Zutritt zu bestimmten Veranstaltungen und Einrichtungen sowie die Inanspruchnahme von Dienstleistungen eines Betriebs der körpernahen Dienstleistungen auf geimpfte, genesene und getestete Personen beschränken (3G-Regel), nicht mehr. Dazu hat der Landkreis heute eine Allgemeinverfügung erlassen.

Die 3G-Regel gilt aber weiterhin beim Besuch in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen sowie beim Besuch von Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnlichen Einrichtungen. Bei Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmenden sind die im jeweiligen Einzelfall getroffenen Regelungen zu beachten.

Daneben gelten aber weiterhin die allgemeinen Beschränkungen der §§ 4 bis 7 der Niedersächsischen Corona-Verordnung.

Unabhängig von der aktuellen Regelung der Allgemeinverfügung können in bestimmten Bereichen Veranstalterinnen und Veranstalter sowie Betreiberinnen und Betreiber von Einrichtungen auch weiterhin die 2G-Regel anwenden.