Sprungziele
Seiteninhalt




14.10.2021

Betreuungsstelle informiert am 19. Oktober über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Logo Landkreis Hildesheim
Logo Landkreis Hildesheim

Vorsorge wird von den meisten Menschen als finanzielle Vorsorge verstanden. Doch was passiert, wenn man durch Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen? Diese Frage der persönlichen Vorsorge wird meist verdrängt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Am 19. Oktober informiert die Betreuungsstelle über dieses wichtige Thema (18.30 Uhr, Kreishaus). Aufgrund der aktuellen Corona-Lage können maximal 30 Personen teilnehmen, eine Anmeldung ist zwingend erforderlich. Außerdem besteht für Besucher des Kreishauses sowie von Veranstaltungen die Pflicht, bis zur Einnahme des Sitzplatzes einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Jeder sollte wissen: Wenn keine entsprechende Vorsorge für die persönlichen Belange getroffen ist, wird im Bedarfsfall das Betreuungsgericht eine Person zum Betreuer oder zur Betreuerin – auch den Ehegatten oder Familienangehörigen - zur gesetzlichen Vertretung bestellen müssen, die dann die rechtlichen Angelegenheiten regelt. Auch Familienangehörige unterliegen als Betreuer dann einer Aufsicht und Kontrolle durch das Gericht.
Durch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung ist es möglich, selbst zu bestimmen, welche Person des Vertrauens diese Aufgabe in welcher Eigenschaft wahrnehmen soll. Neben diesen allgemeinen Informationen wird in der Veranstaltung besonders auf Fragen eingegangen wie: „Wann muss ein Betreuer bestellt werden? Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung? Ist es notwendig, eine Vorsorgevollmacht notariell beurkunden zu lassen und wo kann sie hinterlegt werden?“.

Die Informationsveranstaltung findet am Dienstag, 19. Oktober um 18.30 Uhr im Kreishaus (Kleiner Sitzungssaal), Bischof-Janssen-Straße 31, 31134 Hildesheim statt. Achtung: Das Kreishaus ist nur über den Eingang B (Sitzungssäle) zugänglich. Da die Teilnehmerzahl auf 30 Personen beschränkt ist, ist eine Anmeldung bei Holger Meyer, Telefon 05121 309-4271, oder per Mail unter holger.meyer@landkreishildesheim.de unbedingt erforderlich.