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30.01.2020

Bei Sturm, Eisglätte, Schnee: Fällt die Schule aus oder nicht?

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Fällt die Schule aus? Wenn starke Böen wehen, der Landkreis im Schnee versinkt oder Blitzeis den Weg zur Schule gefährlich macht, kann diese Frage durchaus knifflig sein.

Deshalb informiert der Landkreis Hildesheim über das für diesen Fall vorgesehene Verfahren.

Nach einem Erlass des Kultusministeriums kann Unterrichtsausfall für einen oder mehrere Tage angeordnet werden, soweit extreme Witterungsverhältnisse – das können auch Stürme mit Orkanböen sein - herrschen oder zu erwarten sind, aufgrund derer die Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist oder die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde.

Landkreis entscheidet in Abstimmung mit der Polizei

Die Entscheidungsbefugnis hierüber liegt grundsätzlich bei den Landkreisen und kreisfreien Städte. An der Entscheidungsfindung ist die örtliche Polizei maßgeblich beteiligt. Wenn die Hildesheimer Polizeiinspektion aufgrund dort eingehender Meldungen zu der Einschätzung kommt, dass sich die Verkehrslage auf den Straßen witterungsbedingt kritisch entwickelt, nimmt sie Kontakt mit dem Schulamt der Kreisverwaltung auf. Hier wird dann die Entscheidung über einen etwaigen Unterrichtsausfall getroffen. Wird die Schule abgesagt, meldet die Polizei dieses an das Lage- und Führungszentrum der zuständigen Polizeidirektion. Von dort wird dann die Durchsage über die regionalen Radiosender veranlasst. Zugleich wird unter der Rubrik "Aktuelles" auf der Website des Landkreises (www.landkreishildesheim.de) sowie über die Facebook-Präsenz des Landkreises Hildesheim über den Unterrichtsausfall informiert. Eine weitere Informationsquelle ist die kostenlose App BIWAPP.

Stadt entscheidet für Schulen im Stadtgebiet

Grundsätzlich gibt es keinen regional begrenzten Unterrichtsausfall. In Absprache mit dem Kultusministerium haben Kreis- und Stadtverwaltung aber vereinbart, dass die Entscheidung über den Unterrichtsausfall für Schulen im Stadtgebiet die Stadtverwaltung trifft.

Und wie verhalten sich Jugendliche, die im Landkreis wohnen, aber in der Stadt zur Schule gehen, wenn der Unterricht im Landkreis abgesagt wird? Sofern die Schulbusse in diesem Fall überhaupt fahren, müssen die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob sie ihr Kind zur Schule schicken. Schüler der Klassen eins bis zehn dürfen für einen Tag zu Hause bleiben, wenn ihre Eltern eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten. Das gilt auch, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet ist oder Linienbusse trotzdem fahren. Bei einem Witterungsumschwung sind außerdem die Schulleitungen berechtigt, den Unterricht vorzeitig zu beenden, wenn zur Unterrichtszeit extreme Eisglätte oder Schneechaos auftreten oder zu erwarten sind und den Schülern dadurch ernste Gefahr auf dem Heimweg droht. Schüler des Primarbereiches dürfen aber nur dann vorzeitig nach Hause geschickt werden, wenn die Erziehungsberechtigten sie von der Schule abholen oder die Eltern sich mit der vorzeitigen Entlassung einverstanden erklärt haben.

Generell haben die Schulen organisatorisch sicherzustellen, dass Aufsichtspflichten auch gegenüber den Schülerinnen und Schülern erfüllt werden können, die in Unkenntnis des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen und nicht abgeholt werden können.

Holzminden entscheidet für Duingen

Eine Sonderregelung gilt für die Grundschule und die Außenstelle Duingen der Oberschule Delligsen. Aufgrund des Schulverbundes Delligsen/Duingen entscheidet der Landkreis Holzminden über einen Unterrichtsausfall.

Fahrschüler haben vom Landkreis ein Informationsblatt zum Thema Unterrichtsausfall bei Eis und Schnee erhalten. Zusätzliche Auskunft geben die Schulen und das Schulamt der Kreisverwaltung, Telefon 05121 309-5141.