Landkreis hebt Aufstallungspflicht für Geflügel zum 26. März auf

Pressemitteilung

Nach dem Nachweis der Geflügelpest vom 2. Februar 2026 in einer kleinen Geflügelhaltung im Landkreis Hildesheim und der verschärften Lage durch positiv auf den hochpathogenen Geflügelpestvirus getesteten Wildvögeln auch in den umliegenden Landkreisen wurde am 4. Februar 2026 für den gesamten Landkreis Hildesheim die Aufstallung von Geflügel angeordnet.

Zwischenzeitlich hat sich die Lage entspannt. Die Fälle von hochpathogener Geflügelpest bei Wildvögeln und in den Hausgeflügelbeständen nehmen ab. Zuletzt wurde am 5. März 2026 ein positiver Wildvogel im Landkreis Hildesheim festgestellt. Das Friedrich-Löffler-Institut stuft in der aktuellen "Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland" das Risiko der Ausbreitung des hochpathogenen aviären Influenza-Virus vom Subtyp H5 in der Wasservogelpopulation und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände weiterhin als hoch ein.

Das Interesse an der tierschutzgerechten Haltung von Geflügel im Freien überwiegt jedoch in der derzeitigen Seuchenlage gegenüber dem Risiko einer Infektion des Geflügels mit dem hochpathogenen Geflügelpestvirus. Daher wird die Aufstallungsanordnung vom Landkreis Hildesheim zum 26.03.2026 per Allgemeinverfügung aufgehoben. Die Allgemeinverfügung wird am 25. März im Amtsblatt veröffentlicht.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hochansteckende und sich schnell verbreitende Viruskrankheit des Geflügels, die neben Tierverlusten hohe wirtschaftliche Einbußen der betroffenen Betriebe und der Geflügelwirtschaft einer ganzen Region durch Handelsrestriktionen verursachen kann. Aus diesem Grund sind alle Geflügelhalter im Landkreis Hildesheim aufgefordert, alle Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und bestehende Biosicherheitsmaßnahmen gegebenenfalls zu optimieren. Kontakte zwischen gehaltenem Geflügel und wildlebenden Vögeln, die das Virus übertragen könnten, sind zu vermeiden. Futter, Wasser und Einstreu müssen vor Verunreinigungen durch Wildvögel geschützt werden.

Für den Menschen gilt die Variante H5 bisher als wenig gefährlich. Tote Vögel sollten trotzdem nicht mit bloßen Händen angefasst werden und die Hände sollten gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden, falls es doch zu einem Kontakt gekommen ist.


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25.03.2026