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29.11.2021

Strengere Regeln mit 2Gplus: Ab Mittwoch gilt Warnstufe 2 im Landkreis Hildesheim

Logo Landkreis Hildesheim
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Die Pandemielage wird immer bedrohlicher: Angesichts der stetig steigenden Zahlen werden in fast allen niedersächsischen Kommunen die Schutzmaßnahmen ab dem 1. Dezember noch einmal deutlich ausgeweitet und intensiviert – so auch im Landkreis Hildesheim. Aktuell liegt die Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis Hildesheim bei 251,2 und damit mehr als 5 Werktage über dem Schwellenwert von 100. Der Leitindikator Hospitalisierung liegt heute den fünften Werktag in Folge oberhalb des Schwellenwertes 6. Der Landkreis Hildesheim hat daher heute gemäß § 3 Abs. 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die die Gültigkeit der Warnstufe 2 im Landkreis Hildesheim ab Mittwoch, 1. Dezember 2021, feststellt.

Mit Warnstufe 2 gelten in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ab Mittwoch 2Gplus-Regeln. Dies gilt zum Beispiel bei privaten Zusammenkünften und Feiern mit mehr als 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, in der Gastronomie, bei Beherbergungsangeboten, bei Veranstaltungen und Sitzungen (soweit nicht rechtlich vorgeschrieben), beim Sport, körpernahen Dienstleistungen (z.B. Frisör)  und in Kinos und Theatern. Die Maskenpflicht wird dahin ausgeweitet, dass in den genannten Bereichen FFP2-Masken oder Masken eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen sind. Drinnen gelten strengere Schutzmaßnahmen als draußen – so ist im Innenbereich durchgängig 2Gplus anzuwenden. Für Weihnachtsmärkte etwa gilt diese Vorgabe wie auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auch für den Außenbereich.

++ Update 3.12.2021: Ab Samstag (4. Dezember 2021) werden Personen, die bereits eine Boosterimpfung erhalten haben, von der zusätzlichen Testpflicht beim Besuch von Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen, für die derzeit die 2Gplus-Regelungen gelten, befreit. Für diese Personen ist dann lediglich der Nachweis über eine vollständig abgeschlossene Impfserie sowie der erfolgten Auffrischungsimpfung mit dem digitalen Impfzertifikat oder dem gelben Impfpass erforderlich. Die Pflicht zur zusätzlichen Testung im Rahmen von 2Gplus entfällt.++

Antworten auf weitere Fragen zu der Verordnung des Landes sind in den FAQs des Landes Niedersachsen unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.htmlzu finden. Das Land stellt zudem Schaubilder und Infomaterial zur Verfügung, welche die wichtigsten Regelungen übersichtlich darstellen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html