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Sie benötigen eine Bescheinigung aus dem Sorgeregister.

Die von nicht verheirateten Kindeseltern abgegebenen Erklärungen über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge für ihr Kind werden bei dem Jugendamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde, in einem Register (sog. Sorgeregister) erfasst. Das Jugendamt des Landkreises Hildesheim führt also das Sorgeregister für alle im Landkreis Hildesheim geborenen Kinder.
Für Kinder, deren Eltern nicht verheiratet sind und die keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben, hat die Mutter die alleinige elterliche Sorge. Für eine Mutter, die z. B. bei Behörden oder Banken nachzuweisen hat, dass sie die alleinige elterliche Sorge hat, 
stellt das Jugendamt eine Bescheinigung aus dem Sorgeregister aus. Jetzt kann die Mutter nachweisen, dass keine gemeinsame elterliche Sorge beurkundet worden ist.


Der Antrag auf Erteilung dieser Bescheinigung ist bei dem Jugendamt am Wohnort der Mutter zu stellen. Wurde das Kind nicht in dessen Zuständigkeitsbereich geboren, fragt das Jugendamt bei dem zuständigen Sorgeregister nach und stellt nach Auskunft, dass dort keine Sorgeerklärung erfasst ist, eine entsprechende Bescheinigung aus.


Für Kinder, dessen Eltern geschieden wurden, kann diese Bescheinigung nicht ausgestellt werden.

Den Antrag für eine Bescheinigung aus dem Sorgeregister können sie hier downloaden:

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Autor: 407 - Amt für Familie