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Beratung für junge volljährige

Eine Beistandschaft endet, wenn das Kind seinen 18-ten Geburtstag hat.
Im Anschluss an die Beistandschaft kann für junge Volljährige eine Beratung in Unterhaltsangelegenheiten erfolgen.  Der hiefür erforderliche Antrag sowie ein Infoflyer steht Ihnen als Download zur Verfügung.

Autor: Amt 407 
Quelle: Amt 407